NEWS
INFLUENZA UND COVID IMPFUNG
Liebe Patientinnen und Patienten,
ab sofort steht der Grippeimpfstoff für die Saison 2024/2025 zur Verfügung.
ie Ständige Impfkommission (STIKO*) am Robert Koch-Institut (RKI) empfiehlt die jährliche Impfung im Herbst gegen die saisonale Grippe mit einem inaktivierten 4-fach-Impfstoff mit aktueller von der WHO empfohlener Antigenkombination für u. a. folgende Menschengruppen:
- alle Menschen ab 60 Jahren
- Menschen ab 6 Monaten mit erhöhter gesundheitlicher Gefährdung infolge einer Grunderkrankung, z. B.:
- chronische Krankheiten der Atemwege
- chronische Herz-Kreislauf-, Leber- und Nierenerkrankungen
- Diabetes mellitus und andere Stoffwechselkrankheiten
- chronische neurologische Krankheiten wie z. B. Multiple Sklerose
angeborene oder erworbene Immundefizienz
- HIV-Infektion
- Bewohner:innen von Alten- oder Pflegeheimen
- alle gesunden Schwangeren ab dem 2. Trimester (Schwangerschaftsdrittel) und Schwangere mit einer chronischen Grunderkrankung ab dem 1. Trimester
- Personen, die als mögliche Infektionsquelle im selben Haushalt lebende oder von ihnen betreute Personen mit hohem Risiko gefährden können
- Menschen mit erhöhter Gefährdung, z. B.:
- medizinisches Personal
- Personal in Einrichtungen mit umfangreichem Publikumsverkehr
Zudem impfen wir ab sofort mit dem aktuellen Impfstoff gegen Covid 19.
Die Ständige Impfkommission (STIKO) empfiehlt allen Personen ab 60 Jahren sowie allen Personen (ab 6 Monaten) mit einer Vorerkrankung, durch die ein erhöhtes Risiko besteht, schwer an COVID-19 zu erkranken, die Basisimmunität sowie jährliche Auffrischimpfungen.
Die jährlichen Auffrischimpfungen sollen im Herbst erfolgen. Dies dient dazu, dass ein möglichst guter Schutz in Zeiten mit erhöhten Infektionszahlen (Herbst/Winter) besteht.
Auf die Auffrischimpfung kann bei gesundem Immunsystem verzichtet werden, wenn im Laufe des Jahres eine Infektion mit dem Coronavirus SARS-CoV-2 stattgefunden hat. Die Entscheidung über weitere Impfungen sollte mit der Ärztin beziehungsweise dem Arzt unter Berücksichtigung des individuellen Risikos getroffen werden.
Diese Empfehlung gilt auch für bestimmte Personengruppen in Gesundheits- und Pflegeeinrichtungen. Dazu gehören:
- Personal in medizinischen Einrichtungen und Pflegeeinrichtungen mit direktem Kontakt zu Patientinnen und Patienten bzw. Bewohnerinnen und Bewohnern
- Bewohnerinnen und Bewohner in Einrichtungen der Pflege
- Personen mit erhöhtem Risiko für einen schweren Krankheitsverlauf in Einrichtungen der Eingliederungshilfe.
EINE TERMINVEREINBARUNG IST NICHT ERFORDERLICH, KOMMEN SIE EINFACH IN UNSERE SPRECHSTUNDE!!
TERMINSPRECHSTUNDE DR. SCHMIDT MONTAGS UND DIENSTAGS NACHMITTAGS SOWIE MITTWOCH VORMITTAGS
Liebe Patientinnen und Patienten, Herr Dr. Schmidt bietet DIENSTAGS und MONTAGS NACHMITTAGS sowie MITTWOCH VORMITTAGS eine Terminsprechstunde an. Termine können vorher telefonisch vereinbart werden. Während der Terminsprechstunde steht Herr Dr. Schmidt nicht für die freie Sprechstunde zur Verfügung.
E- REZEPT VERPFLICHTEND AB 01.01.2024
FÜR DIE AUSSTELLUNG ES E REZEPTS IST ES UNBEDINGT ERFORDERLICH, DASS IHRE GESUNDHEITSKARTE IM AKTUELLEN QUARTAL IN DER PRAXIS VORGELEGT WIRD!!
Nur dann ist eine komplikationslose Ausstellung des e-Rezepts möglich.
Sie können Ihr eRezept einfach mit Ihrer aktuellen elektronischen
Gesundheitskarte einlösen – eine neue Karte ist dafür nicht erforderlich. Das Rezept selbst ist jedoch nicht auf Ihrer Karte gespeichert, sondern auf einem besonders gesicherten Server. Die Apotheke liest die Karte ein und kann so auf das Rezept zugreifen. |